PolePosition Solutions GmbH
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „PolePosition Marketing“
Vahrenwalder Straße 269 A
30179 Hannover
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Redschlag
Stand: 30.09.2026
Geltungsbereich
Vertragspartner und Kundenkreis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Marketing-Leistungen der PolePosition Solutions GmbH, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „PolePosition Marketing“, nachfolgend „PolePosition“ genannt.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
Marketing-Leistungen
Diese AGB gelten insbesondere für projektbezogene und laufende Leistungen in den Bereichen:
Marketingstrategie und Marketingberatung,
Grafik-, Corporate- und Printdesign,
Digital- und Motiondesign,
Video- und Contentproduktion,
Social-Media-Marketing und Social-Media-Ads,
Suchmaschinenoptimierung, GEO und Content-Marketing,
Kampagnenplanung und Kampagnenbetreuung,
Webdesign, Landingpages, Microsites und Funnels,
UI- und UX-Design,
Websitepflege und marketingbezogene Websiteoptimierung,
Reporting, Monitoring und Analyse,
Schulungen, Workshops und Webinare,
Abonnements, Retainer und sonstige laufende Marketingleistungen.
Abgrenzung zu Automations-Leistungen
Diese AGB gelten nicht für eigenständige Automations-, Softwareentwicklungs-, Integrations-, Plattform-, Betriebs- oder Automation-as-a-Service-Leistungen.
Für solche Leistungen gelten ausschließlich die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen „PolePosition Automation“.
Kombinierte Aufträge
Enthält ein Auftrag sowohl Marketing-Leistungen als auch Automations-Leistungen, gelten für den jeweils sachlich abgrenzbaren Leistungsteil die dafür vorgesehenen AGB.
Bei Widersprüchen haben individuelle Vereinbarungen, das Angebot, der Einzelvertrag, die Leistungsbeschreibung oder die Auftragsbestätigung Vorrang.
Abweichende Geschäftsbedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn PolePosition ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen PolePosition und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
Angebote und Vertragsschluss
Angebote
Angebote von PolePosition sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Kostenvoranschläge stellen grundsätzlich eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, ein entsprechendes Vertragsangebot abzugeben.
Online-Bestellungen
Die Darstellung von Leistungen, Produkten oder Leistungspaketen auf einer Website oder in einem Online-Shop stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Durch das Absenden einer Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Eine automatisierte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.
Annahme des Auftrags
Ein Vertrag kommt zustande durch:
eine Auftragsbestätigung von PolePosition,
die ausdrückliche Annahme eines Angebots,
den Beginn der Leistungserbringung mit Zustimmung des Auftraggebers oder
die Bereitstellung der bestellten Leistung.
Vertragsunterlagen
Art, Umfang, Leistungszeitraum, Vergütung und konkrete Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Einzelvertrag, der Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung oder Produktbeschreibung.
Öffentliche Aussagen, Präsentationen, Beispielarbeiten, Pitches, Entwürfe, Roadmaps, mündliche Erklärungen oder sonstige vorvertragliche Informationen werden nur dann verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
Leistungsumfang und Leistungserbringung
Vereinbarter Leistungsumfang
PolePosition schuldet ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
Zusätzliche Anforderungen, Erweiterungen oder Änderungswünsche sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags und müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
Gestaltungsfreiheit
Soweit keine verbindlichen Gestaltungsvorgaben vereinbart wurden, besteht innerhalb des vereinbarten Briefings gestalterische, redaktionelle und konzeptionelle Freiheit.
Subjektive geschmackliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung dem vereinbarten Briefing und dem objektiv festgelegten Leistungsumfang entspricht.
Keine Erfolgsgarantie
PolePosition schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere werden bestimmte Rankings, Reichweiten, Interaktionen, Leads, Conversions, Verkäufe, Umsätze, Marktanteile oder sonstige Geschäftsergebnisse nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindliche Leistung oder Garantie vereinbart wurden.
Leistungsfristen
Genannte Produktions-, Bearbeitungs- oder Lieferzeiten sind unverbindliche Planungswerte, sofern ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.
Verbindliche Fristen verlängern sich angemessen, wenn erforderliche Mitwirkungshandlungen, Informationen, Materialien, Entscheidungen oder Freigaben des Auftraggebers nicht rechtzeitig vorliegen.
Subunternehmer
PolePosition ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeitende, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer einzusetzen.
PolePosition bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich.
Schulungen und Veranstaltungen
Bei kostenpflichtigen Schulungen, Trainings, Workshops oder Webinaren entsteht die Teilnahmeberechtigung nach Bestätigung der Buchung und, sofern vereinbart, nach Eingang der Teilnahmegebühr.
PolePosition kann Veranstaltungen aus wichtigem organisatorischem, personellem oder wirtschaftlichem Grund absagen oder verschieben. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden bei einer endgültigen Absage erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Bereitstellung erforderlicher Informationen
Der Auftraggeber stellt PolePosition alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Texte, Bilder, Videos, Markenrichtlinien, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
Rechte an bereitgestellten Materialien
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte an sämtlichen bereitgestellten Materialien verfügt und deren Nutzung keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt.
Rechtliche Prüfung
Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Werbeaussagen, Preise, Produktangaben, Teilnahmebedingungen, Pflichtinformationen und sonstigen Vorgaben verantwortlich.
PolePosition erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine rechtliche Prüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und durch eine hierzu befugte Person erbracht wird.
Freistellung
Der Auftraggeber stellt PolePosition von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten, Materialien, Weisungen oder Vorgaben des Auftraggebers beruhen, soweit der Auftraggeber die Ursache der Inanspruchnahme zu vertreten hat.
Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. PolePosition wird den Auftraggeber unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.
Verantwortliche Ansprechpartner
Vom Auftraggeber benannte Ansprechpartner gelten gegenüber PolePosition als zur Erteilung projektbezogener Weisungen und Freigaben berechtigt, sofern der Auftraggeber keine abweichende Regelung mitteilt.
Verzögerte Mitwirkung
Unterbleibt oder verzögert sich eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
Zusätzlicher Aufwand, der durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung entsteht, kann nach vorheriger Information des Auftraggebers gesondert berechnet werden.
Datensicherung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, von sämtlichen Daten und Dateien, die er PolePosition übermittelt, eigene Sicherungskopien anzufertigen.
Projektablauf, Korrekturen und Abnahme
Projektphasen
Soweit für den jeweiligen Auftrag passend, erfolgt die Leistungserbringung in einer Briefing-, Entwurfs-, Korrektur- und Finalisierungsphase.
Die konkrete Anzahl der Entwürfe und Korrekturphasen ergibt sich aus dem gebuchten Leistungspaket oder der individuellen Vereinbarung.
Korrekturen
Korrekturen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs und der vereinbarten Korrekturphasen sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.
Weitere Korrekturen, grundlegende Konzeptänderungen, nachträglich geänderte Briefings oder zusätzliche Varianten gelten als Änderungsanforderungen und werden gesondert vergütet.
Zufriedenheits-Garantie
Soweit PolePosition für eine Leistung ausdrücklich mit einer „Zufriedenheits-Garantie“ wirbt, richtet sich deren Umfang nach der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Sofern dort nichts Abweichendes geregelt ist, umfasst die Zufriedenheits-Garantie die sorgfältige Bearbeitung der vereinbarten Korrekturwünsche innerhalb des ursprünglich vereinbarten Briefings und Leistungsumfangs.
Sie begründet keinen Anspruch auf unbegrenzt viele Neuentwürfe, eine vollständige Änderung des Briefings, zusätzliche Leistungen oder eine Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen.
Prüfung und Freigabe
Der Auftraggeber prüft Entwürfe, Texte, Designs, Anzeigen, Websites, Videos und sonstige Arbeitsergebnisse vor Veröffentlichung oder produktiver Nutzung auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit seinen Anforderungen.
Die Freigabe kann in Textform erfolgen.
Abnahme
Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, prüft der Auftraggeber die bereitgestellte Leistung innerhalb von zehn Arbeitstagen.
Wesentliche Mängel sind innerhalb dieser Frist in Textform und so konkret wie zumutbar mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb der Frist keine Mitteilung eines wesentlichen Mangels, gilt die Leistung als abgenommen, sofern PolePosition den Auftraggeber bei Bereitstellung der Leistung ausdrücklich auf die Abnahmefrist und die Folgen einer ausbleibenden Rückmeldung hingewiesen hat.
Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie produktiv nutzt, veröffentlicht oder gegenüber Dritten einsetzt.
Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Vorzeitige Beendigung durch den Auftraggeber
Beendet der Auftraggeber einen begonnenen Auftrag ohne einen von PolePosition zu vertretenden wichtigen Grund, sind die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen sowie bereits verbindlich beauftragte Fremdleistungen und sonstige nicht mehr stornierbare Kosten zu vergüten.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Laufende Marketing-Leistungen, Abonnements und Retainer
Leistungsumfang
Bei Abonnements, Retainern und sonstigen laufenden Leistungen schuldet PolePosition die im Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen während der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Leistungszeitpunkt
Soweit Leistungen in periodischen Intervallen geschuldet werden, kann PolePosition den konkreten Leistungszeitpunkt innerhalb des jeweiligen Leistungszeitraums nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Nicht verbrauchte Leistungen
Nicht abgerufene oder aufgrund fehlender Mitwirkung nicht nutzbare Stunden, Kontingente, Beiträge, Korrekturen oder sonstige Leistungsbestandteile verfallen am Ende des jeweiligen Leistungszeitraums, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Dies gilt nicht, soweit PolePosition die Nichtinanspruchnahme zu vertreten hat.
Vertragslaufzeit
Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um die vereinbarte Verlängerungsperiode, höchstens jedoch um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Teilkündigung
Eine Teilkündigung ist nur möglich, wenn der betroffene Leistungsteil sachlich und wirtschaftlich von den übrigen Leistungen getrennt werden kann.
Drittanbieter, Werbeplattformen und Fremdleistungen
Beauftragung Dritter
PolePosition kann erforderliche Fremdleistungen im eigenen Namen oder, nach entsprechender Bevollmächtigung, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragen.
Plattformen und Medien
Marketing-Leistungen können von Plattformen, Suchmaschinen, sozialen Netzwerken, Werbenetzwerken, Hosting-Anbietern, Content-Management-Systemen oder anderen Drittanbietern abhängig sein.
PolePosition hat keinen Einfluss auf deren Verfügbarkeit, Algorithmen, Richtlinien, Preise, Nutzungsbedingungen, technische Änderungen, Kontosperrungen oder Einstellung einzelner Funktionen.
Werbebudgets
Werbebudgets, Mediakosten, Anzeigenkosten und sonstige unmittelbar gegenüber Drittanbietern entstehende Kosten sind nicht in der Vergütung von PolePosition enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Änderungen durch Drittanbieter
Anpassungen, die aufgrund nachträglicher Änderungen von Plattformen, Schnittstellen, Algorithmen, Richtlinien oder technischen Voraussetzungen erforderlich werden, gelten als zusätzliche Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
Drittanbieter-Lizenzen
Für Bilder, Videos, Schriftarten, Musik, Software, Plug-ins, Templates und andere Bestandteile Dritter gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
PolePosition überträgt nur diejenigen Rechte, die PolePosition selbst wirksam erworben hat und übertragen darf.
Druck- und Produktionsleistungen
Bei Druck-, Produktions- und Lieferleistungen gelten branchenübliche geringfügige Abweichungen, insbesondere bei Farbe, Material, Format, Beschnitt und Auflage, nicht als Mangel, sofern keine verbindlichen Toleranzen vereinbart wurden.
Bei Versendung an Unternehmer geht die Transportgefahr mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister auf den Auftraggeber über.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Preise
Alle vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gesetzliche Abgaben, Künstlersozialabgaben, GEMA-Gebühren, Lizenzkosten, Zölle und vergleichbare auftragsbezogene Kosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
Abschlagszahlung
Bei Projektaufträgen kann PolePosition nach Auftragsbestätigung und vor Beginn der Arbeiten eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 Prozent der vereinbarten Auftragssumme verlangen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Abrechnung nach Aufwand
Soweit kein Pauschalpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlich entstandenen Zeitaufwand auf Grundlage der vereinbarten oder zum Zeitpunkt der Beauftragung mitgeteilten Stundensätze.
Fremdleistungen
Für die Beschaffung, Koordination und Abwicklung von Fremdleistungen kann PolePosition eine Service-Fee von 15 Prozent des Netto-Fremdleistungsbetrags berechnen, sofern der Auftraggeber vor der Beauftragung hierüber informiert wurde oder dies im Angebot ausgewiesen ist.
Laufende Leistungen
Abonnements, Retainer und sonstige laufende Leistungen werden im Voraus für den jeweils vereinbarten Leistungszeitraum berechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Fälligkeit
Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Entgeltforderungen, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, betragen diese neun Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
Der Anspruch auf die gesetzliche Verzugspauschale und weitergehenden Verzugsschaden bleibt unberührt.
Aussetzung von Leistungen
Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann PolePosition nach vorheriger Ankündigung die weitere Leistungserbringung, Veröffentlichung, Kampagnenbetreuung, Optimierung oder Bereitstellung von Zugängen vorübergehend aussetzen.
Vereinbarte Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Urheber- und Nutzungsrechte
Rechteübertragung
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von PolePosition erstellten und zur Nutzung freigegebenen Arbeitsergebnissen.
Umfang, Vertragsgebiet, Nutzungsdauer, Medien, Bearbeitungsrechte und Übertragbarkeit richten sich nach dem Angebot, Einzelvertrag, der Auftragsbestätigung und dem erkennbaren Zweck des Auftrags.
Nicht bezahlte oder abgelehnte Leistungen
An nicht vollständig bezahlten, abgelehnten oder nicht beauftragten Entwürfen, Ideen, Konzepten, Strategien und sonstigen Arbeitsergebnissen werden keine Nutzungsrechte übertragen.
Offene Dateien und Arbeitsunterlagen
Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, editierbare Projektdateien, Produktionsdateien, Vorlagen, interne Dokumentationen, Methoden und Arbeitsmittel sind nicht Bestandteil der Rechteübertragung, sofern ihre Übergabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Webprojekte
Bei marketingbezogenen Websites, Landingpages oder anderen Webprojekten umfasst die Rechteübertragung nicht automatisch Quellcode, proprietäre Module, Entwicklerlizenzen, interne Templates oder technische Dokumentationen.
Der Umfang der Übergabe richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Rechte Dritter
Für Bestandteile Dritter gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Ausschließliche oder übertragbare Nutzungsrechte können nur eingeräumt werden, soweit der jeweilige Rechteinhaber dies gestattet.
Eigenwerbung und Referenzen
PolePosition darf fertiggestellte und veröffentlichte Arbeitsergebnisse sowie den Namen, die Marke, das Unternehmenslogo und die Website-Adresse des Auftraggebers in angemessenem Umfang als Referenz verwenden.
Dies gilt nicht, wenn eine Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht oder der Auftraggeber der Referenznutzung vor der erstmaligen Veröffentlichung aus berechtigtem Grund in Textform widerspricht.
Urheberbenennung
Eine Verpflichtung zur Nennung von PolePosition als Urheber oder Dienstleister besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich zwingend aus gesetzlichen Vorschriften ergibt.
Marketingbezogene Websites und technische Komponenten
Anwendungsbereich
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Websites, Landingpages, Funnels, Content-Management-Systeme, Plug-ins und sonstige technische Komponenten, die als Bestandteil einer Marketing- oder Webdesignleistung bereitgestellt werden.
Eigenständige Software- und Automationsprojekte unterliegen den AGB „PolePosition Automation“.
Prüfung vor Veröffentlichung
Der Auftraggeber prüft bereitgestellte Websites und technische Komponenten vor der Veröffentlichung insbesondere auf Inhalte, Verlinkungen, Formulare, Kontaktdaten, Pflichtangaben und die für seinen Geschäftsbetrieb erforderlichen Funktionen.
Drittsoftware
PolePosition übernimmt keine Garantie für die dauerhafte unveränderte Verfügbarkeit, Kompatibilität oder Weiterentwicklung von Drittsoftware, Plug-ins, Themes, Schnittstellen oder Hosting-Leistungen.
Wartung
Nach Abnahme oder Veröffentlichung ist eine fortlaufende Wartung, Aktualisierung, Datensicherung, Sicherheitsüberwachung oder Anpassung nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Mängelrechte
Mängelanzeige
Der Auftraggeber prüft die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt und teilt erkennbare Mängel so konkret wie zumutbar in Textform mit.
Nacherfüllung
Bei einem von PolePosition zu vertretenden Mangel ist PolePosition zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. PolePosition kann nach eigener Wahl nachbessern oder eine mangelfreie Ersatzleistung bereitstellen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlich verbleibenden Mängelrechte zu.
Keine Mängel
Keine Mängel sind insbesondere:
subjektive geschmackliche Abweichungen innerhalb der vereinbarten Gestaltungsfreiheit,
nachträgliche Änderungswünsche,
Anforderungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs,
Fehler aufgrund unrichtiger Vorgaben oder Materialien des Auftraggebers,
Störungen im Verantwortungsbereich von Drittanbietern,
Veränderungen, die der Auftraggeber oder ein Dritter nach der Übergabe vorgenommen hat.
Verjährung
Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach Abnahme oder, soweit keine Abnahme vorgesehen ist, nach Bereitstellung der Leistung.
Die Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, ausdrücklich übernommenen Garantien, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder in anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Haftung
Unbeschränkte Haftung
PolePosition haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
nach dem Produkthaftungsgesetz und
in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Wesentliche Vertragspflichten
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet PolePosition nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Sonstige einfache Fahrlässigkeit
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Drittanbieter und Plattformen
PolePosition haftet nicht für Ausfälle, Sperrungen, Reichweitenverluste, Algorithmusänderungen, Richtlinienänderungen oder sonstige Störungen, die ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken, Werbeplattformen, Hosting-Anbietern oder anderen Drittanbietern stammen.
Dies gilt nur, soweit PolePosition kein eigenes Verschulden trifft.
Datenverlust
Bei Datenverlust haftet PolePosition nach Maßgabe dieses Abschnitts nur für denjenigen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber erforderlich gewesen wäre.
Mitarbeiter und Subunternehmer
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von PolePosition.
Vertraulichkeit, Datenschutz und Speicherung
Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln sämtliche als vertraulich gekennzeichneten oder nach den Umständen als vertraulich erkennbaren Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Konzepte, Daten und Unterlagen vertraulich.
Die Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.
Ausnahmen
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
allgemein bekannt sind,
ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt werden,
rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder
aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Datenschutz
Beide Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Soweit PolePosition personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
Kundendaten
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und für die vereinbarte Leistung verwendet werden dürfen.
KI-gestützte Werkzeuge
PolePosition kann zur Unterstützung der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, sofern dies mit den vereinbarten Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten vereinbar ist.
KI-gestützte Entwürfe und Inhalte werden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs redaktionell oder gestalterisch geprüft. Eine Garantie für vollständige Fehlerfreiheit oder ausschließliche Schutzfähigkeit KI-gestützter Ergebnisse wird nicht übernommen.
Die endgültige Freigabe zur Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber.
Speicherdauer
PolePosition kann Layouts, Texte, Entwürfe, Medieninhalte, Reportings und sonstige Auftragsergebnisse grundsätzlich für zwölf Monate nach Abschluss des letzten Auftrags oder nach Beendigung einer laufenden Leistung speichern.
Nach Ablauf dieses Zeitraums kann PolePosition die betreffenden Daten löschen, archivieren oder den Zugriff beenden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Vereinbarungen entgegenstehen.
Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung, dauerhaften Dashboard-Zugriff oder Wiederherstellung bereits gelöschter Daten besteht nicht.
Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Telekommunikationsausfälle, Cyberangriffe oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von ihrer Leistungspflicht.
Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Dauert die Beeinträchtigung länger als 60 Kalendertage an, können beide Parteien den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags in Textform kündigen.
Schlussbestimmungen
Textform
Soweit diese AGB Textform vorsehen, genügt insbesondere eine Erklärung per E-Mail.
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von PolePosition.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover.
PolePosition bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Unwirksame Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen sowie die Regelungen des jeweiligen Angebots, Einzelvertrags, der Leistungsbeschreibung oder Auftragsbestätigung haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.